Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

§ 1 Eldina Kühn NuKo-Coding übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus.

 

§ 2 Eldina Kühn NuKo-Coding unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar angegeben werden. Der Interessent erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für Eldina Kühn NuKo-Coding nicht offensichtlich ist, weist ihn Eldina Kühn NuKo-Coding darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich sein Ziel offenlegen.

  

§ 3 Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von der Eldina Kühn NuKo-Coding im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann Eldina Kühn NuKo-Coding ein zusätzliches Honorar verlangen. Mehrkosten, die von der Eldina Kühn NuKo-Coding nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die von der Eldina Kühn NuKo-Coding bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, kann Eldina Kühn NuKo-Coding gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

  

§ 4 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann Eldina Kühn NuKo-Coding nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.

  

§ 5 Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungsberichte auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Untersuchungsergebnisse selbst (vgl. § 6). Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei Eldina Kühn NuKo-Coding als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen.

  

§ 6 Die Untersuchungsergebnisse stehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freier Verfügung. Der Auftraggeber stellt Eldina Kühn NuKo-Coding von allen Ansprüchen frei, die gegen Eldina Kühn NuKo-Coding geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und / oder falsch mit ihnen wirbt).

  

§ 7 Der Eldina Kühn NuKo-Coding verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material - Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei der Eldina Kühn NuKo-Coding. Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

  

§ 8 Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse

 der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist Eldina Kühn NuKo-Coding verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten können vom Auftraggeber getragen werden.

 

§ 9 Eldina Kühn NuKo-Coding verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.

 

§ 10 Eldina Kühn NuKo-Coding ist verpflichtet, sämtliche ihr vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.

 

§ 11 Gewährleistung und Haftung der Eldina Kühn NuKo-Coding richten sich, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Eldina Kühn NuKo-Coding beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen. Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Auftraggeber nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist. Eldina Kühn NuKo-Coding haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen können muss und nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  

§ 12 Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte / Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verloren gehen, kann der Auftraggeber der Eldina Kühn NuKo-Coding eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eldina Kühn NuKo-Coding steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der  Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die a) außerhalb des betrieblichen Bereichs der Eldina Kühn NuKo-Coding liegen; insbesondere im Bereich des Auftraggebers, von der Eldina Kühn NuKo-Coding nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen; oder b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs der Eldina Kühn NuKo-Coding liegen, jedoch von dieser nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

  

§ 13 Für Produkttests gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Auftraggeber stellt Eldina Kühn NuKo-Coding von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch einen Fehler des zu testenden Produkts verursacht werden, gegen Eldina Kühn NuKo-Coding oder gegen Mitarbeiter der Eldina Kühn NuKo-Coding gestellt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen / Untersuchungen / Analysen des Testprodukts durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt  irgendwelche Schäden hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und / oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der Eldina Kühn NuKo-Coding zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

 

§ 14 Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Deswegen ist jeweils eine Hälfte der vereinbarten Honorarsumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Auftragserteilung und bei Ablieferung der Ergebnisse fällig. Es kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

  

§ 15 Erfüllungsort ist der Sitz der Eldina Kühn NuKo-Coding, Hamburg.

  

§ 16 Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.

  

§ 17 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen nicht die Zusammenarbeit zwischen privatrechtlich verfassten Markt und Sozialforschungsinstituten zur Erfüllung von Aufträgen.

 

Stand: Januar 2015